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Rechtsprechung
   OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10177
OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12 (https://dejure.org/2012,10177)
OLG München, Entscheidung vom 24.04.2012 - 11 W 627/12 (https://dejure.org/2012,10177)
OLG München, Entscheidung vom 24. April 2012 - 11 W 627/12 (https://dejure.org/2012,10177)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kostenerstattung: Reisekostenersatz für einen Rechtsanwalt bei Vertretung in eigener Sache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Rechtsanwaltes auf Erstattung seiner Reisekosten nach den Bestimmungen des RVG bei der Vertretung in eigener Sache vor einem auswärtigen Prozessgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Rechtsanwaltes auf Erstattung seiner Reisekosten nach den Bestimmungen des RVG bei der Vertretung in eigener Sache vor einem auswärtigen Prozessgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sich selbst als Anwalt zu vertreten, füllt die Portokasse

Verfahrensgang

  • LG München I - 23 O 17033/10
  • LG München - 23 O 17033/10
  • OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 889
  • MDR 2012, 939
  • FamRZ 2012, 1323
  • Rpfleger 2012, 587
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 92/02

    Reisekosten des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts; Festsetzung von

    Auszug aus OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
    Die Rechtspflegerin habe die Festsetzung auf Grund einer Entscheidung des 8. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 1534) vorgenommen, die eine dem Gesetz widersprechende Mindermeinung darstelle.

    Ein Rechtsanwalt ist nämlich nicht gehalten, darauf zu verzichten, sich vor einem auswärtigen Prozessgericht selbst zu vertreten und statt dessen einen dort zugelassenen Rechtsanwalt mit seiner Prozessvertretung zu beauftragen (BGH NJW 2003, 1534; BGH, Beschluss vom 19.10.2004 - VI ZB 32/04 - nicht veröffentlicht, Kurzzusammenfassung mit kritischer Anm. von Hansens in RVGreport 2005, 75).

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt der kostenrechtliche Grundsatz, dass die Hinzuziehung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts durch eine bei einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darstellt (BGH NJW 2003, 898, 901; NJW 2007, 2048).
  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05

    Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn von vorneherein erkennbar war, dass eine gütliche Einigung ausschied oder die Partei aus persönlicher Kenntnis nichts zur Klärung des Sachverhalts beitragen konnte (BGH NJW-RR 2008, 654; Senat NJW-RR 2003, 1584 = MDR 2004, 55 = JurBüro 2003, 645; OLG Köln JurBüro 2006, 599; OLG Brandenburg RVGreport 2009, 313; OLG Koblenz AGS 2010, 102; OLG Düsseldorf AnwBl. 2006, 288; Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage, § 91 Rn. 13, Stichwort "Reisekosten der Partei").
  • BGH, 13.09.2005 - X ZB 30/04

    Auswärtiger Rechtsanwalt V

    Auszug aus OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
    Die erstattungsfähigen Reisekosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts sind nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht notwendig auf diejenigen Kosten beschränkt, die durch die Beauftragung eines Terminsvertreters entstanden wären (BGH NJW-RR 2005, 1662 = JurBüro 2006, 203 = MDR 2006, 296; BGH AnwBl. 2008, 215 = FamRZ 2008, 507).
  • BGH, 11.12.2007 - X ZB 21/07

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen

    Auszug aus OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
    Die erstattungsfähigen Reisekosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts sind nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht notwendig auf diejenigen Kosten beschränkt, die durch die Beauftragung eines Terminsvertreters entstanden wären (BGH NJW-RR 2005, 1662 = JurBüro 2006, 203 = MDR 2006, 296; BGH AnwBl. 2008, 215 = FamRZ 2008, 507).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 85/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Auszug aus OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt der kostenrechtliche Grundsatz, dass die Hinzuziehung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts durch eine bei einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darstellt (BGH NJW 2003, 898, 901; NJW 2007, 2048).
  • BGH, 10.04.2003 - I ZB 36/02

    "Auswärtiger Rechtsanwalt II"; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des

    Auszug aus OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
    Eine solche Partei ist nämlich in der Lage, einen am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Prozessbevollmächtigten schriftlich oder telefonisch zu informieren (BGH a. a. O.; BGH NJW 2003, 2027).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 44/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen

    Auszug aus OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
    Nach der schriftlichen Übermittlung der erforderlichen Informationen kann in diesen Fällen auch die Beratung und Abstimmung des prozessualen Vorgehens schriftlich oder mit Mitteln der Telekommunikation erfolgen (BGH NJW 2004, 3187; NJW-RR 2007, 129; Senat NJW-RR 2004, 715 = AnwBl. 2004, 451 = Rpfleger 2004, 376, 377).
  • BGH, 13.07.2004 - X ZB 40/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen

    Auszug aus OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
    Nach der schriftlichen Übermittlung der erforderlichen Informationen kann in diesen Fällen auch die Beratung und Abstimmung des prozessualen Vorgehens schriftlich oder mit Mitteln der Telekommunikation erfolgen (BGH NJW 2004, 3187; NJW-RR 2007, 129; Senat NJW-RR 2004, 715 = AnwBl. 2004, 451 = Rpfleger 2004, 376, 377).
  • OLG Köln, 19.04.2006 - 17 W 63/06

    Terminkosten der anwaltlich vertretenen Partei

    Auszug aus OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn von vorneherein erkennbar war, dass eine gütliche Einigung ausschied oder die Partei aus persönlicher Kenntnis nichts zur Klärung des Sachverhalts beitragen konnte (BGH NJW-RR 2008, 654; Senat NJW-RR 2003, 1584 = MDR 2004, 55 = JurBüro 2003, 645; OLG Köln JurBüro 2006, 599; OLG Brandenburg RVGreport 2009, 313; OLG Koblenz AGS 2010, 102; OLG Düsseldorf AnwBl. 2006, 288; Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage, § 91 Rn. 13, Stichwort "Reisekosten der Partei").
  • OLG München, 18.07.2003 - 11 W 1732/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten der Partei zur mündlichen Verhandlung

  • BGH, 04.07.2005 - II ZB 14/04

    Erstattung fiktiver Reisekosten bei Bestellung eines Unterbevollmächtigten

  • OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts als

  • OLG Koblenz, 03.07.2009 - 14 W 442/09

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten einer Partei

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 6 W 47/05

    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten wegen einem gerichtlichen

  • BGH, 19.10.2004 - VI ZB 32/04

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des sich selbst in einem auswärtigen

  • OLG Brandenburg, 15.12.2008 - 6 W 163/08

    Berechtigung des Prozessbevollmächtigten zur Anmeldung der durch die

  • FG Hamburg, 09.05.2016 - 3 KO 123/16

    Kostenrecht: Kostenerstattung für Rechtsanwalt in eigener Sache

    Damit ist gleichzeitig die Prozessführung in eigener Sache vor dem auswärtigen Gericht (in München) als Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 ZPO bzw. § 138 FGO anzusehen (OLG München, Beschluss vom 24.04.2012 11 W 627/12, NJW-RR 2012, 889, MDR 2012, 939 u. U. im Unterschied zum Prozess einer Partei kraft Amtes mit geringerer persönlicher Betroffenheit; vgl. i. Ü. zur evtl. Reisekosten-Erstattung für Beteiligte persönlich FG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2007 16 Ko 441/07 KF, EFG 2007, 1262).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.10.2011 - II-25 WF 234/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13625
OLG Köln, 28.10.2011 - II-25 WF 234/11 (https://dejure.org/2011,13625)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.10.2011 - II-25 WF 234/11 (https://dejure.org/2011,13625)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - II-25 WF 234/11 (https://dejure.org/2011,13625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Trägers der öffentlichen Verwaltung auf Erstattung von auf Basis eines Stundenlohns errechneten Kosten für die Fertigung einer Antragsschrift durch den Gegner

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erstattungsfähigkeit von Zeitaufwand für die Fertigung von Schriftsätzen durch einen Träger öffentlicher Verwaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Stundenlohn für die öffentliche Verwaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 316
  • MDR 2012, 314
  • FamRZ 2012, 1323
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 14.06.1993 - 23 W 246/93

    Erstattungsfähigkeit des Aufwandes von Handelsgesellschaften oder juristischen

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2011 - 25 WF 234/11
    Für ihre gegenteilige Rechtsauffassung kann sich die Antragstellerin nicht auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.06.1993 (23 W 246/93 - OLGR Hamm 1993, 315) stützen.
  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 630/12

    Kostenfestsetzung nach Kindesunterhaltsklage eines Jobcenters aus übergegangenem

    Dies gilt auch für eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (OLG Köln FamRZ 2012, 1323; Musielak/Lackmann ZPO 10. Aufl. § 91 Rn. 43).
  • BFH, 19.08.2014 - X K 2/12

    Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten

    Aufwendungen für Post und Telekommunikation könnten daher allenfalls konkret abgerechnet werden (vgl. Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 28. Oktober 2011 II-25 WF 234/11, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2012, 316, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 09.02.2012 - 19 UF 125/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7778
KG, 09.02.2012 - 19 UF 125/11 (https://dejure.org/2012,7778)
KG, Entscheidung vom 09.02.2012 - 19 UF 125/11 (https://dejure.org/2012,7778)
KG, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 19 UF 125/11 (https://dejure.org/2012,7778)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 GewSchG, § 81 Abs 1 S 1 FamFG
    Gewaltschutzsache: Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach Außerkrafttreten einer erlassenen einstweiligen Anordnung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren über eine Gewaltschutzanordnung nach Außerkrafttreten durch Zeitablauf

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1; GewSchG § 1; ZPO § 97
    Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren über eine Gewaltschutzanordnung nach Außerkrafttreten durch Zeitablauf; Kostenverteilung im Gewaltschutzverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1323
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus KG, 09.02.2012 - 19 UF 125/11
    Für die - auch einseitig erklärte - Erledigung eines Rechtsmittels in der Hauptsache (zu deren Zulässigkeit z.B. BGH NJW 2007, 2993; 1998, 2453; Zöller/Vollkommer, 29. Aufl., § 91 a ZPO Rn 19 m.w.N.) ist zumindest für die hier vorliegende Konstellation eine andere Beurteilung nicht gerechtfertigt.
  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 219/97

    Erledigung eines Rechtsmittels

    Auszug aus KG, 09.02.2012 - 19 UF 125/11
    Für die - auch einseitig erklärte - Erledigung eines Rechtsmittels in der Hauptsache (zu deren Zulässigkeit z.B. BGH NJW 2007, 2993; 1998, 2453; Zöller/Vollkommer, 29. Aufl., § 91 a ZPO Rn 19 m.w.N.) ist zumindest für die hier vorliegende Konstellation eine andere Beurteilung nicht gerechtfertigt.
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus KG, 09.02.2012 - 19 UF 125/11
    Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz sind echte Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. Zöller/Feskorn, 29. Aufl., vor § 23 FamFG Rn 4; Keidel/Schmidt, 15. Aufl. § 12 FGG Rn 227), denn in ihnen entscheidet das Gericht verbindlich über subjektive Rechte der Beteiligten, die sich mit entgegengesetzten Interessen gegenüber stehen (zu dieser Definition z.B. BGH FamRZ 1983, 44; BayObLG FamRZ 1989, 886).
  • OLG Saarbrücken, 07.06.2010 - 9 UF 49/10

    Gewaltschutzsache: Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus KG, 09.02.2012 - 19 UF 125/11
    Angesichts der Nähe dieser Verfahren zu den zivilprozessualen Verfahren entspricht es in der Regel der Billigkeit, die Kostenentscheidung entsprechend den in diesen Verfahren geltenden Grundsätzen an dem Obsiegen und Unterliegen zu orientieren (vgl. z.B. OLG Stuttgart FGPrax 2010, 270; Prütting/Helms, 2. Aufl., § 81 FamFG Rn 12; Keidel/Zimmermann, 17. Aufl. § 81 FamFG Rn 46).
  • BGH, 03.12.1986 - IVb ZB 35/84

    Beschwerde - Zulässigkeit - Verfolgung von Sachanträgen - Erledigung in der

    Auszug aus KG, 09.02.2012 - 19 UF 125/11
    Diese Möglichkeit ist für eine Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache anerkannt (vgl. z.B. BGH FamRZ 1987, 469; Prütting/Helms, 2. Aufl., § 83 FamFG Rn 13 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.03.1989 - BReg. 1a Z 59/88
    Auszug aus KG, 09.02.2012 - 19 UF 125/11
    Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz sind echte Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. Zöller/Feskorn, 29. Aufl., vor § 23 FamFG Rn 4; Keidel/Schmidt, 15. Aufl. § 12 FGG Rn 227), denn in ihnen entscheidet das Gericht verbindlich über subjektive Rechte der Beteiligten, die sich mit entgegengesetzten Interessen gegenüber stehen (zu dieser Definition z.B. BGH FamRZ 1983, 44; BayObLG FamRZ 1989, 886).
  • KG, 25.03.2015 - 9 W 42/14

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung in einem gerichtlichen Verfahren in einer

    Angesichts der Nähe dieser Verfahren zu den zivilprozessualen Verfahren entspricht es in der Regel der Billigkeit, die Kostenentscheidung entsprechend den in diesen Verfahren geltenden Grundsätzen an dem Obsiegen und Unterliegen zu orientieren (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 -, Rn. 16, juris; KG Berlin, Beschluss vom 09. Februar 2012 - 19 UF 125/11 -, Rn. 4, juris; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12 -, Rn. 8, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2011 - I-3 Wx 13/11, 3 Wx 13/11 -, Rn. 28, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 07. Juni 2010 - 9 UF 49/10 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Schleswig, 03.07.2020 - 15 UF 4/20

    Beschwerde gegen die Aufrechterhaltung einer einstweiligen Anordnung nach dem

    In Gewaltschutzverfahren entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, die Kostenentscheidung nach dem Obsiegen und Unterliegen zu treffen (OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 525 ; KG, FamRZ 2012, 1323 ).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2021 - 8 ME 72/21

    Erledigung; Erledigung des Rechtsmittels; Erledigungserklärung, einseitige;

    Hierfür ist bei einseitiger Erledigungserklärung des Rechtsmittels durch den Rechtsmittelführer kein Raum (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11.1.2010 - NC 2 B 326/09 -, juris, Tenor; Gaier, JZ 2001, 445, 449; Stuckert, Die Erledigung in der Rechtsmittelinstanz, 2007, S.255 f., 274 f.; a.A. KG, Beschl. v. 9.2.2012 - 19 UF 125/11 -, FamRZ 2012, 1323).
  • OLG Frankfurt, 07.08.2019 - 4 WF 119/19

    Erledigung einer einstweiligen Anordnung auf Herausgabe eines Kindes durch

    Hält der Beschwerdeführer aber trotz Erledigung an dem Begehren einer Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung fest, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH FamRZ 1987, 469-470; KG FamRZ 2012, 1323-1324; Keidel- Zimmermann , FamFG, § 84, 19. A., Rz. 29 mwN.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.03.2012 - 4 WF 28/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23611
OLG Köln, 30.03.2012 - 4 WF 28/12 (https://dejure.org/2012,23611)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.03.2012 - 4 WF 28/12 (https://dejure.org/2012,23611)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. März 2012 - 4 WF 28/12 (https://dejure.org/2012,23611)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1323
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